Was wird gefördert?
Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen / Alarmanlagen. Diese müssen die Anforderungen nach DIN EN 50131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass alle Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen müssen!
Wer wird gefördert?
Privatpersonen unabhängig vom Alter, die:
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss bereits vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden!
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 € pro Antrag bis maximal 15.000 € pro Wohnung bezuschusst.
Der Zuschuss beträgt bis 1.000 € förderfähige Investitionskosten 20 % dieser Kosten und bei darüber hinausgehenden Investitionskosten 10 % davon.