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NEUE FÖRDERBEDINGUNGEN SICHERHEITSTECHNIK

Seit dem 1. Juli 2021 stehen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nun auch Förderangebote der KfW und BAFA für einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren zur Verfügung. Zur Auswahl stehen folgende Förderinstrumente:
1️⃣ BEG-Teilprogramm „Effizienzhausförderung Wohngebäude“: Die KfW unterstützt in Form eines Kredits oder Zuschusses
2️⃣ BEG-Teilprogramm „Einzelmaßnahme“: Die KfW fördert entsprechende Einzelmaßnahmen ausschließlich mit einem Wohngebäude – Kredit (261, 262). Das BAFA hingegen fördert entsprechende Einbruchschutzmaßnahmen mit einem Zuschuss von 20 Prozent z.B. bei:
➡️ Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren
➡️ Nachrüstung einbruchhemmender Produkte wie z. B. Pilzkopfverriegelungen, Sicherheitsverglasung
Da die Energieeffizienz bei diesem Förderungsangebot im Vordergrund steht, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) hinzugezogen werden. Da diese aber in der Regel keine Einbruchschutz-Experten sind, ist eine fachmännische Beratung zum Einbruchschutz essenziell. Gerne stehen wir euch hierbei zur Verfügung 😊
Weitere Informationen zu den förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen findet ihr hier:
https://www.sicheres-zuhause.info/einbruchschutz/kfw-foerderung-fuer-einbruchschutz/foerderfaehige-einbruchschutzmassnahmen